Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie dies dem Rechtsanwalt zu Beginn des ersten Beratungsgesprächs mitteilen. Wir werden sodann eine Anfrage an Ihre Versicherung stellen, ob die Kosten vom Versicherungsumfang gedeckt sind. Diese Deckungsanfrage bieten wir unseren Mandanten als kostenlose Serviceleistung an. Wenn die Deckungszusage erteilt wird, erfolgt die Gebührenabrechnung direkt gegenüber der Versicherung.
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