Prozesskostenhilfe

Die Gebühren, die unser Rechtsanwalt für eine Beratung, eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erhebt, ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Sollten es Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zulassen, die Kosten ür eine gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen selbst zu tragen, so stellen wir gerne bei dem zuständigen Gericht für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.

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Berger & Federenko Rechtsanwälte
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