Einvernehmliche Scheidung
Einvernehmliche Scheidung
Die Kanzlei Berger & Federenko ist auf einvernehmliche Scheidungsverfahren ausgerichtet. Die einvernehmliche Scheidung bedeutet für Sie den geringstmöglichen Kosten- und Zeitaufwand.
Wenn über die Folgen Ihrer Trennung und Scheidung Einigkeit besteht, können Sie Ihr Scheidungsverfahren einvernehmlich mit einem Anwalt durchführen. Wir benötigen von Ihnen nur eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde. Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, stellen wir für Sie nach einem telefonischen oder persönlichen Beratungsgespräch und Aufnahme Ihrer persönlichen Daten den Scheidungsantrag.
Sollten Fragen des Unterhaltes, Sorgerechts, Umgangs oder Zugewinns zu klären sein, unterstützen wir Sie bei der Erzielung einer gütlichen Einigung.
Entgegen häufiger Meinung gibt es im Scheidungsverfahren keinen „gemeinsamen Anwalt“. Bei der Scheidung vertreten wir die antragstellende Partei und die andere Partei stimmt dem Antrag zu. Für die einfache Zustimmung zur Scheidung bedarf es keines zweiten Rechtsanwaltes.
Auch im einvernehmlichen Scheidungsverfahren ist der Versorgungsausgleich durchzuführen, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat und Sie keine andere Vereinbarung getroffen haben. Die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der amtlichen Formulare und helfen bei offenen Fragen.
Sobald die Rentenkonten geklärt sind, begleiten wir Sie zum Scheidungstermin bei Gericht. Sie werden zu den Scheidungsvoraussetzungen persönlich angehört. Anschließend wir die Scheidung ausgesprochen. Wenn alle Fragen im Vorfeld geklärt wurden, ist der Termin eine reine Formsache und dauert in der Regel nicht länger als fünf Minuten.
Für die einvernehmliche Scheidung berechnen wir nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Streitwert bemisst sich am 3-fachen gemeinsamen Nettoeinkommen der Parteien zzgl. 10 % für jedes auszugleichende Rentenanrecht.
Kosten Scheidung – Beispiel:
Nettoeinkommen Ehemann: 3.000,- €
Nettoeinkommen Ehefrau: 2.000,- €
2 auszugleichende Rentenanrechte
Streitwert: (5.000,- € x 3) + (2 x 1.500,- €) = 18.000,- €
Gerichtskosten 706,- €
Anwaltsgebühren nach RVG 2.315,- € (inkl. Mwst.)
von Ihnen insgesamt zu zahlen: 3.021,- €
Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse außer Stande sein, die Scheidungskosten aufzubringen, stellen wir für Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe. Möglicherweise werden die Kosten dann vollständig von der Staatskasse übernommen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Claudia Daniela Berger
Fachanwältin für Familienrecht
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Rechtsanwältin Claudia Daniela Berger
Fachanwältin für Familienrecht
Kontaktieren Sie uns:
Kleiner Griechenmarkt 40
50676 Köln
Telefon: 02 21/ 78 80 58 0
Fax: 02 21/ 78 80 58 10
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