Gesetzliche Gebühren

Die Gebühren, die unser Rechtsanwalt für eine Beratung, eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erhebt, ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Gebühren, die der Rechtsanwalt für eine Beratung, eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung erhebt, ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Maßgeblich für die Gebührenhöhe ist der Gegenstands- oder Streitwert des Rechtsstreits, mit dem sich der Rechtsanwalt beschäftigt. Muss z.B. im Mietrecht eine Räumungsklage erhoben werden, entspricht der Streitwert des Rechtsstreits dem 12-monatigen Nettomietwert. Wird eine Forderung in Höhe von 2.000,00 € eingeklagt, beläuft sich der Streitwert auf 2.000,00 €.

Diese Werte sind selbstverständlich nicht das, was an den Rechtsanwalt gezahlt werden muss. Die Gebührenhöhe entspricht einem Bruchteil des Gegenstandswertes. Die konkrete Höhe ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis zum RVG. Gerne errechnen wir Ihnen vor der Beauftragung die Höhe der Kosten.

Für eine gerichtliche Vertretung ist der Rechtsanwalt verpflichtet, mindestens die sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ergebenden Gebühren zu berechnen. Für eine außergerichtliche Vertretung oder Beratung besteht daneben die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung, z.B. einer Abrechnung nach Stunden oder eines Pauschalhonorars.

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